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   VGH Bayern, 15.11.1994 - 22 CS 92.2450   

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https://dejure.org/1994,6097
VGH Bayern, 15.11.1994 - 22 CS 92.2450 (https://dejure.org/1994,6097)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.11.1994 - 22 CS 92.2450 (https://dejure.org/1994,6097)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. November 1994 - 22 CS 92.2450 (https://dejure.org/1994,6097)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 12.01.1989 - 5 TH 4916/88

    Vollzugsinteresse bei Heranziehung zu Hausanschlußkosten

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.1994 - 22 CS 92.2450
    Auf die insofern unnötige Anordnung der sofortigen Vollziehung in Nr. 7 des angefochtenen Bescheids, auf die dafür gegebene Begründung und auf die diesbezüglich im Beschwerdeverfahren erörterte Rechtsprechung (HessVGH, NVwZ-RR 1989, 329; VGH Baden-Württemberg, NVwZ 1993, 392) kommt es nach alledem nicht an.
  • VGH Bayern, 15.11.1993 - 22 CS 93.1481

    Gebühren und Kosten: Erstreckung des Anwendungsbereichs von § 80 Abs. 2 Nr. 1

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.1994 - 22 CS 92.2450
    Eine einschränkende Auslegung des Kostenbegriffs des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Einbeziehung der "Kosten der Ersatzvornahme" schlechthin ausschlösse, ist weder aus dem Gesetzeswortlaut noch aus dem Gesetzeszweck abzuleiten (vgl. dazu näher BayVGH, BayVBl 1994, 371/372).
  • VGH Bayern, 08.04.1992 - 4 B 88.933
    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.1994 - 22 CS 92.2450
    Auf die insofern unnötige Anordnung der sofortigen Vollziehung in Nr. 7 des angefochtenen Bescheids, auf die dafür gegebene Begründung und auf die diesbezüglich im Beschwerdeverfahren erörterte Rechtsprechung (HessVGH, NVwZ-RR 1989, 329; VGH Baden-Württemberg, NVwZ 1993, 392) kommt es nach alledem nicht an.
  • VG Düsseldorf, 29.09.2009 - 17 K 4572/08

    Wacker Chemie haftet für CKW-Schaden in Düsseldorf-Eller

    vgl. Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 19 i Rz. 4; Gößl, a.a.O., § 19 i Rz. 2; VGH München, Beschluss vom 15. November 1994 - 22 CS 92.2450 -.

    vgl. VGH München, Beschluss vom 15. November 1994 - 22 CS 92.2450 -.

  • VGH Bayern, 15.03.1999 - 22 B 95.2164

    Wasserrechtliche Anordnung und Ersatzvornahmekosten; Altlastensanierung

    Veranlasser ist danach jedenfalls auch, wer durch sein Verhalten (Tun oder Unterlassen) eine solche Gefahr zurechenbar verursacht hat (vgl. BayVGH vom 15.11.1994 - Az. 22 CS 92.2450 ).

    Die kostenberechtigte Behörde kann grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will (vgl. BayVGH vom 15.11.1994 - Az: 22 CS 92.2450 ).

    Auch die Pflicht zu kostensparender Sachbehandlung (vgl. dazu BayVGH vom 15.11.1994 - Az. 22 CS 92.2450 ) ist hier überwiegend nicht verletzt.

    Hierbei ist es grundsätzlich Sache der Veranlasser, der Behörde schadensmindernde und kostensparende Alternativvorschläge, auf die sie sich berufen wollen, im Zeitpunkt der Notwendigkeit des Einschreitens konkret darzulegen (BayVGH vom 15.11.1994 - Az. 22 CS 92.2450).

  • VGH Bayern, 25.02.2009 - 2 CS 07.1702

    Heranziehung zu den Kosten der Ersatzvornahme - aufschiebende Wirkung

    Zwar hat der Verwaltungsgerichtshof in mehreren Entscheidungen die Anwendung dieser Vorschrift mit dem Argument bejaht, dass "Kosten" im Sinne dieser Vorschrift die in Vollzug von Amtshandlungen anfallenden Gebühren und Auslagen (Art. 1 Abs. 1 Kostengesetz - KG) seien; die im Rahmen einer Ersatzvornahme verauslagten Kosten (für Dritte) stellten Auslagen im Sinne des Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 KG (nunmehr: Art. 10 Abs. 1 Nr. 5 KG) dar (vgl. BayVGH vom 15.11.1993 a.a.O.; vom 16.12.1993 BayVBl. 1994, 372 - Abschleppen eines Fahrzeugs; vom 27.06.1994 Az. 20 CS 94.1270, juris RdNr. 9 = BayVBl 1995, 694 - Altlastenentsorgung; vom 15.11.1994 Az. 22 CS 92.2450; vom 9.6.2005 BayVBl. 2006, 734 - Kosten für die anderweitige pflegliche Unterbringung von aus Tierschutzgründen weggenommenen Pferden, wobei die Maßnahme allerdings nicht als Ersatzvornahme qualifiziert worden ist).
  • VGH Bayern, 23.06.2004 - 22 CS 04.1048

    Ermittlung und Abgrenzung der Verantwortlichkeit zwischen Tankstellenpächter,

    Der seit dem 16. Dezember 1983 geltende Vertrag legt fest, dass die Fa. Autohaus ... namens und für Rechnung und vor allem nach Maßgabe der Anweisungen der Antragstellerin die Tankstelle zu führen hatte (§ 3 Abs. 1 des Vertrags); die Antragstellerin hat sich insofern besonderer Erfahrungen berühmt (§ 1 Abs. 1 Satz 2 des Vertrags) (vgl. zum Betreiberbegriff des § 19g Abs. 1 und des § 19i WHG BayVGH vom 15.11.1994 - Az. 22 CS 92.2450 , S. 15 des Beschlussabdrucks und Sieder-Zeitler-Dahme, WHG, RdNr. 2 zu § 19i).

    Dem entspricht es nicht, das sich diese wechselseitig aufeinander verlassen und die Pflichten dabei unerfüllt bleiben (vgl. auch BayVGH vom 15.11.1994 - Az. 22 CS 92.2450 , S. 15 f des Beschlussabdrucks).

  • VGH Bayern, 03.09.2009 - 4 BV 08.696

    Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung; Havarie eines Schiffes auf der Donau;

    Diese kann vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will und es diesem überlassen, bei dem oder den mithaftenden weiteren Gesamtschuldnern einen Ausgleich nach § 426 BGB zu suchen (vgl. z. B. BayVGH vom 15.11.1994 Az. 22 CS 92.2450; vom 23.5.2001 Az. 22 ZB 00.1448 BayVBl 2002, 372; vom 17.4.2008 Az. 4 C 07.3356 in juris Rd.Nr. 9).
  • VGH Bayern, 02.06.1995 - 22 B 93.875

    Zur Kostentragung bei Maßnahmen zur Erforschung einer Gefahr

    Veranlasser ist danach jedenfalls auch, wer durch sein Verhalten (Tun oder Unterlassen) eine solche Gefahr zurechenbar verursacht hat (vgl. BayVGH vom 15.11.1994 Az. 22 CS 92.2450).

    Art. 2 Abs. 4 KG ordnet die gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Kostenschuldner an und verweist damit einen eventuell notwendigen Ausgleich zwischen mehreren Kostenschuldnern auf deren Innenverhältnis (vgl. dazu BayVGH vom 22.7.1990 Az. 22 B 89.855 und vom 15.11.1994 Az. 22 CS 92.2450).

  • VGH Bayern, 03.09.2009 - 4 BV 08.754

    Havarie eines Schiffes auf der Donau; auslaufendes Öl; Heranziehung des

    Diese kann vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will und es diesem überlassen, bei dem oder den mithaftenden weiteren Gesamtschuldnern einen Ausgleich nach § 426 BGB zu suchen (vgl. z. B. BayVGH vom 15.11.1994 Az. 22 CS 92.2450; vom 23.5.2001 Az. 22 ZB 00.1448 BayVBl 2002, 372; vom 17.4.2008 Az. 4 C 07.3356 in juris Rd.Nr. 9).
  • VGH Bayern, 08.08.2008 - 22 CE 08.1589

    Stilllegung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen; Erstellung eines

    Diese Pflicht findet ihre Grenze im Gebot einer effektiven Aufgabenerfüllung einerseits und an der Erkennbarkeit von Handlungsalternativen andererseits (vgl. dazu näher BayVGH vom 15.3.1999, BayVBl 2000, 149/151; BayVGH vom 15.11.1994 Az. 22 CS 92.2450).
  • VGH Bayern, 18.07.1997 - 22 B 97.268

    Derjenige, gegen den gewichtige Indizien sprechen, kann zu

    Ein eventueller Leistungsbescheid über die Kosten der Ersatzvornahme hat ebenfalls keine Grundverfügung als Voraussetzung; er findet seine Rechtsgrundlage ausschließlich im Kostengesetz (vgl. BayVGH vom 15.11.1994 - Az. 22 CS 92.2450 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 17.07.2012 - B 1 K 10.499

    Einsatzkosten, Feuerwehreinsatz, Kommunalabgabe, Ermessensentscheidung

    Diese kann vielmehr grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will und es diesem überlassen, bei dem oder den mithaftenden weiteren Gesamtschuldnern einen Ausgleich nach § 426 BGB zu suchen (vgl. z.B. BayVGH vom 15.11.1994 Az. 22 CS 92.2450 und vom 23.5.2001 Az. 22 ZB 00.1448 in BayVBl 2002, 372).
  • VG München, 27.10.2009 - M 2 K 09.2452

    Ölunfall; Amtshandlung; unmittelbare Ausführung; Kostenschuldner; Veranlasser

  • VGH Bayern, 04.11.2013 - 2 ZB 12.910

    Vertretbare Handlung; Willenserklärung

  • VG Würzburg, 02.07.2009 - W 4 S 09.170

    Abfälle zur Verwertung nach der Grünen Liste; Verbringung in einen anderen

  • VG Ansbach, 02.09.2010 - AN 16 K 09.02025

    Kostenpflichtigkeit einer lebensmittelechten Kontrolle nach festgestelltem

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